Teilnahme Verpackungsverordnung

Seit 01.01.2009 besteht die gesetzlich Verpflichtung gem. § 6 Abs. I VerpackV (Verpackungsverordnung) sich an einem flächendeckenden, haushaltsnahen Rücknahmesystem von Verpackungen zu beteiligen. Dies haben wir durch die Teilnahme bei der Fa. Interseroh gewährleistet. Damit sind wir unserer Verpflichtung vollständig nachgekommen.

Interseroh-Teilnahmebescheinigung-2

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