Teilnahme am dualen System gem. § 6 Abs. I VerpackV
Seit 01.01.2009 besteht die gesetzlich Verpflichtung gem. § 6 Abs. I VerpackV (Verpackungsverordnung) sich an einem flächendeckenden, haushaltsnahen Rücknahmesystem von Verpackungen zu beteiligen. Dies haben wir durch die Teilnahme bei der Fa. Interseroh gewährleistet. Damit sind wir unserer Verpflichtung vollständig nachgekommen.








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